 |
Einlass von Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Elternteiles
|
 |
Einlass von Jugendlichen von 16 bis unter 18 Jahren nur in Begleitung einerAufsichtsperson. Die Aufsichtspflichtigen müssen nicht nur Volljahrig sein, es muss außerdem ein gewisses Respektsverhältnis vorhanden sein ( i.d.R kann dies also nicht der Volljahrige Freund / Freundin erfüllen).
|
 |
Alle Personen unter 18 Jahre, die Aufsichtspersonen und Eltern müssen den Personalausweis abgeben. Deshalb bitte nicht vergessen. (Sollte man sowieso immer dabei haben)
|
 |
Dokumente dafür gibt es hier!
|
 |
Die Einhaltung wird durch professionelle Sicherheitspersonen überwacht. Ausnahmen werden nicht zugelassen.
|